Gewässerordnung: ASV Pfofeld
- Der gültige staatliche Fischereischein ist erforderlich.
- Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
- Die persönliche Anwesenheit am Angelplatz ist Vorraussetzung: Funkbissanzeiger gelten nicht als Beaufsichtigung! Der Angelplatz ist nicht weiter wie 10 Meter zu verlassen.
- Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils 1 Köder, das Fischen mit Mehrfachhaken aufFriedfische ist untersagt.
- An den Weihern ist das Angeln auf Raubfisch untersagt.
- Auf Raubfisch kann nur am Überleiter gefischt werden. Gastangler allerdings nur mit 1 Handangel.
- Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immermitzuführen (Kescher, Löseschere, Fischgreifer, usw.)
- Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist verboten.
- Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet.
- An- und Beifüttern an den Weihern verboten. Futterkorb erlaubt.
- Fahrzeuge sind an den Parkplätzen abzustellen.
- Alle Fische sind, sobald sie in Besitz (Kescher, Transportbehälter, usw.) genommen werden, als Fangergebnis in die Fangergebnisliste mit Kugelschreiber einzutragen.
- Hälterung gefangner Fische in Eimern ist strengstens verboten (Ausnahme Köderfische).
- Gefangene Weißfische, die keiner Schonbestimmung (Schonmaß- und zeit) unterliegen, dürfen nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden.
- Hälterung der Fische zum Zwecke des Austausches ist nicht gestattet.
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fische dürfen am Gewässer weder gesäubertnoch zurückgelassen werden denn Angler sind Naturschützer!
- Beschädigungen von Ufer; Dämmen und Pflanzen sind strengstens verboten.
- Die Woche zählt von Montag bis Sonntag.
- Jugendliche mit Jugendfischereischein dürfen nur mit 1 Handangel fischen.
- Nachtfischen für Gastangler ist bis 24.00 Uhr erlaubt. Von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr ist das Fischen verboten.
- Nach Erreichen des Fanglimits auf Hecht und Zander ist das Fischen mit Stahlvorfach und sämtlicher Kunstköder, sowie toten Fisch/Fischfetzen verboten.
- Das Vereinsgewässer ist während des Arbeitsdienstes für alle Vereinsmitglieder zum Angeln gesperrt.
- Die Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
- Bei Verstoß gegen die Bedingungen kann der Erlaubnisschein/Jahreskarte eingezogen werden. Je nach Verstoß entscheidet der Verein über weitere Ausgaben.
Mindestmaße und Schonzeiten
Karpfen 35 cm
Schleien 28 cm
Aal 50 cm
Hecht 60 cm/15.02.-30.04.
Zander 60 cm/15.02.-30.04.
Für die in diesem Erlaubnisschein genannten Gewässer gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken.
Fangbeschränkungen:
Pro Tag: 2 Karpfen, 2 Schleien und 2 Raubfisch
Jedoch pro Woche nur: 4 Karpfen, 4 Schleien, 2 Raubfische